Lohnsteuerhilfeverein
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Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig EUR 12,– (inkl. gesetzliche MwSt).
Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird die Aufnahmegebühr
nur einmalig erhoben.
Jahresbeiträge
Beitragsklasse          Bruttoeinnahmen in EUR              Mitgliedsbeitrag in EUR
            8 bis 12.000,– 45,–  
            7 12.001,– bis 24.000,– 75,–  
            6 24.001,– bis 36.000,– 100,–  
            5 36.001,– bis 48.000,– 129,–  
            4 48.001,– bis 60.000,– 159,–  
            3 60.001,– bis 72.000,– 184,–  
            2 72.001,– bis 96.000,– 209,–  
            1 ab 96.001,– 234,–  
       

Alle genannten Leistungen sind in dem Mitgliedsbeitrag enthalten.

 

Sie können Mitglied werden, sofern Sie ausschließlich Einkünfte beziehen aus:

• Nichtselbständiger Arbeit

• Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen

  für diesen Fall sind auch zusätzlich möglich:

• Einkünfte aus Kapitalvermögen *

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung *

• Sonstige Einkünfte (z. B. Spekulationsgewinne) *

* Sofern die Einnahmen hieraus EUR 9.000 bzw. EUR 18.000 bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.